Welche Unterlagen eine Hausverwaltung bei der Übernahme einer WEG benötigt

Wenn eine Wohnungseigentümergemeinschaft eine neue Hausverwaltung beauftragt, entscheidet nicht nur der Starttermin darüber, ob die Übergabe ruhig oder mühsam verläuft. Entscheidend ist vor allem, ob die neue Verwaltung die Unterlagen erhält, die sie für die laufende Betreuung des Objekts benötigt. Fehlen Beschlüsse, Verträge, Abrechnungen oder Informationen zu offenen Schäden, beginnt die Verwaltung mit unnötigen Rückfragen und kann wichtige Zusammenhänge nur langsam nachvollziehen.

Für Eigentümer ist deshalb sinnvoll, die Übergabe nicht als reine Aktenübergabe zu betrachten. Es geht darum, den aktuellen Stand der Gemeinschaft verständlich abzubilden: Welche Entscheidungen wurden bereits getroffen? Welche Verträge laufen? Welche Arbeiten sind offen? Welche Zahlungen, Fristen oder technischen Themen müssen beachtet werden? Je vollständiger dieses Bild ist, desto leichter kann eine Hausverwaltung ihre Aufgaben übernehmen.

Dieser Beitrag zeigt, welche Unterlagen bei der Übernahme einer WEG typischerweise wichtig sind, wie sie sinnvoll geordnet werden können und welche Informationen häufig fehlen. Nicht jedes Objekt benötigt exakt dieselben Dokumente. Maßgeblich sind unter anderem die Größe der Gemeinschaft, die Ausstattung des Gebäudes, bestehende Verträge und laufende Vorgänge.

Warum eine vollständige Übergabe so wichtig ist

Eine Hausverwaltung arbeitet nicht nur mit aktuellen Rechnungen oder Kontaktdaten. Viele Entscheidungen ergeben sich aus Unterlagen, die über Jahre entstanden sind. Dazu gehören beispielsweise Beschlüsse der Eigentümergemeinschaft, Regelungen aus der Teilungserklärung, bestehende Wartungsverträge, Versicherungsunterlagen und Informationen zu bereits begonnenen Instandhaltungsmaßnahmen.

Fehlen solche Dokumente, entsteht schnell ein falsches Bild. Ein Auftrag an einen Handwerksbetrieb kann beispielsweise wie ein neuer Vorgang aussehen, obwohl die Eigentümer bereits Monate zuvor darüber beschlossen haben. Eine technische Anlage kann als ungeklärt gelten, obwohl dazu ein Wartungsvertrag und eine aktuelle Prüfunterlage existieren. Auch wiederkehrende Aufgaben lassen sich schwer einordnen, wenn der bisherige Ablauf nicht dokumentiert ist.

Eine gute Übergabe soll deshalb drei Fragen beantworten:

  • Was gehört grundsätzlich zur Gemeinschaft und ihrer Verwaltung?
  • Was ist aktuell laufend oder noch nicht abgeschlossen?
  • Welche Termine, Verpflichtungen oder Entscheidungen sind als Nächstes relevant?

Die Unterlagen müssen dabei nicht in einem bestimmten historischen Ablagesystem vorliegen. Wichtiger ist, dass sie vollständig, nachvollziehbar und eindeutig einem Thema zugeordnet werden können.

Die wichtigsten Dokumentgruppen im Überblick

Die folgende Übersicht zeigt typische Unterlagen, die bei einer WEG-Übergabe eine Rolle spielen können. Sie ist als praktische Orientierung gedacht und muss an das konkrete Objekt angepasst werden.

DokumentgruppeTypische UnterlagenWarum sie wichtig sind
Grundlagen der WEGTeilungserklärung, Gemeinschaftsordnung, Pläne, NachträgeSie zeigen die grundlegende Struktur und besondere Regelungen der Gemeinschaft.
Beschlüsse und VersammlungenBeschlusssammlung, Protokolle, Einladungen, AnlagenSie dokumentieren Entscheidungen und noch relevante Beschlusslagen.
FinanzenWirtschaftspläne, Jahresabrechnungen, Vermögensübersichten, KontounterlagenSie helfen, den finanziellen Stand und laufende Vorgänge nachzuvollziehen.
VerträgeVersicherungen, Wartung, Reinigung, Hausmeister, Energie, technische DienstleistungenDie Verwaltung muss wissen, welche Leistungen vereinbart sind und welche Fristen gelten.
Technik und GebäudeWartungsnachweise, Prüfberichte, Pläne, Schadenunterlagen, DokumentationenSie zeigen den Zustand technischer Anlagen und laufende oder wiederkehrende Aufgaben.
Eigentümer und NutzungEigentümerdaten, Zustellinformationen, Vollmachten, bekannte NutzungsbesonderheitenSie ermöglichen eine geordnete Kommunikation und Zuordnung.
Laufende Vorgängeoffene Schäden, Handwerkeraufträge, Versicherungsfälle, Beschlüsse in UmsetzungDiese Themen müssen ohne Informationsverlust weitergeführt werden.

Diese Gruppen überschneiden sich teilweise. Ein größerer Wasserschaden kann beispielsweise technische Unterlagen, Versicherungsunterlagen, Rechnungen, Beschlüsse und Handwerkerkommunikation gleichzeitig betreffen. Genau deshalb ist eine klare Zuordnung zu einem konkreten Vorgang oft wichtiger als eine starre Ordnerstruktur.

Teilungserklärung und Gemeinschaftsordnung als Grundlage

Zu den grundlegenden Unterlagen einer WEG gehören die Teilungserklärung und die Gemeinschaftsordnung sowie vorhandene Nachträge. Sie helfen dabei zu verstehen, wie das Gebäude und die einzelnen Einheiten rechtlich und organisatorisch strukturiert sind.

Für die Verwaltung sind solche Dokumente unter anderem relevant, wenn geklärt werden muss, welche Regelungen innerhalb der Gemeinschaft gelten, wie bestimmte Flächen zugeordnet sind oder ob für einzelne Bereiche besondere Vereinbarungen bestehen. Dabei sollte nicht nur eine alte Papierkopie ohne Prüfung übergeben werden. Wenn Änderungen, Ergänzungen oder spätere Vereinbarungen existieren, müssen auch diese berücksichtigt werden.

Hilfreich sind außerdem vorhandene Aufteilungspläne und weitere Unterlagen, die die Struktur des Objekts verständlich machen. Gerade bei älteren oder mehrfach veränderten Gebäuden können abweichende Bezeichnungen von Kellern, Stellplätzen, Gewerbeeinheiten oder Nebenflächen sonst schnell zu Missverständnissen führen.

Eigentümer müssen diese Dokumente nicht selbst juristisch auswerten. Für die Übergabe reicht zunächst, dass die vollständigen verfügbaren Fassungen eindeutig zusammengestellt werden.

Beschlusssammlung und Protokolle nicht nur als Archiv betrachten

Beschlüsse sind für eine neue Hausverwaltung besonders wichtig, weil viele laufende Aufgaben auf früheren Entscheidungen der Eigentümer beruhen. Die Beschlusssammlung muss deshalb bei einer Übergabe nachvollziehbar verfügbar sein. Ergänzend sind Versammlungsprotokolle und Anlagen hilfreich, wenn sie für das Verständnis einzelner Beschlüsse oder laufender Maßnahmen benötigt werden.

Ein typischer Fehler besteht darin, nur die Protokolle der letzten Eigentümerversammlung zu übergeben. Das reicht häufig nicht. Eine ältere Entscheidung kann weiterhin relevant sein, etwa zu einer wiederkehrenden Wartung, einer Nutzungsvorgabe, einer Instandhaltungsmaßnahme oder einer organisatorischen Regelung.

Gleichzeitig ist es nicht sinnvoll, ungeordnet sämtliche alten Dateien zu übergeben und davon auszugehen, dass die neue Verwaltung den Zusammenhang selbst rekonstruiert. Besser ist eine klare Trennung zwischen der vollständigen historischen Dokumentation und den Beschlüssen, die aktuell noch Auswirkungen haben.

Beispiel: bereits beschlossene Maßnahme

Eine WEG hat im Frühjahr beschlossen, die Hauseingangstür zu erneuern. Der Auftrag wurde erteilt, die Ausführung soll aber erst einige Monate später stattfinden. Zum Zeitpunkt des Verwalterwechsels ist die Maßnahme also noch nicht abgeschlossen.

Für die Übergabe sind dann nicht nur das Versammlungsprotokoll und der Beschluss wichtig. Auch das ausgewählte Angebot, die Auftragsbestätigung, bisherige Terminabsprachen und bekannte technische Besonderheiten sollten zusammengeführt werden. So kann die neue Verwaltung den Vorgang fortsetzen, ohne ihn erneut von Anfang an aufarbeiten zu müssen.

Wirtschaftspläne, Jahresabrechnungen und Finanzunterlagen

Eine neue Hausverwaltung benötigt einen nachvollziehbaren Überblick über die finanzielle Situation der Gemeinschaft. Dazu gehören in der Regel die zuletzt erstellten Wirtschaftspläne und Jahresabrechnungen sowie Unterlagen, die den aktuellen Stand der laufenden Verwaltung erklären.

Wichtig ist nicht nur, fertige Dokumente zu übergeben. Auch offene Sachverhalte sollten erkennbar sein. Gibt es beispielsweise noch nicht abschließend geklärte Buchungen, offene Rechnungen, ausstehende Erstattungen oder Vorgänge, die in der nächsten Abrechnung berücksichtigt werden müssen, sollte dies separat dokumentiert werden.

Je nach Situation können unter anderem folgende Informationen relevant sein:

  • aktuelle Kontounterlagen der Gemeinschaft,
  • Stand und Zuordnung der Erhaltungsrücklage,
  • offene Forderungen und noch ungeklärte Zahlungseingänge,
  • noch nicht bezahlte oder noch nicht verbuchte Rechnungen,
  • bereits eingegangene Unterlagen für die nächste Abrechnung,
  • Informationen zu laufenden Raten, wiederkehrenden Zahlungen oder Lastschriften.

Die Übergabe sollte so vorbereitet sein, dass die neue Verwaltung nicht allein aus einzelnen Kontoauszügen rekonstruieren muss, welche Vorgänge noch offen sind.

Verträge und wiederkehrende Leistungen vollständig erfassen

Fast jedes Mehrfamilienhaus hat laufende Verträge. Dazu können Versicherungen, Wartungsverträge, Hausmeisterleistungen, Reinigung, Gartenpflege, Aufzugservice, Messdienstleistungen oder andere technische und organisatorische Leistungen gehören.

Für die neue Verwaltung ist entscheidend, nicht nur den Namen eines Dienstleisters zu kennen. Benötigt werden die tatsächlich relevanten Vertragsunterlagen und der aktuelle Stand. Dazu gehören je nach Vertrag etwa Ansprechpartner, Vertragsbeginn, Leistungsumfang, Kündigungsregelungen, Wartungsintervalle oder bereits vereinbarte Termine.

Eine einfache Vertragsübersicht kann die Übergabe deutlich erleichtern.

Vertrag oder LeistungBei der Übergabe prüfenTypische Zusatzinformation
Gebäudeversicherungaktueller Vertrag und Nachträge vorhanden?laufende Schadenfälle
HeizungswartungVertrag und letzter Wartungsnachweis vorhanden?nächster bekannter Termin
AufzugWartungs- und Prüfunterlagen vollständig?offene Mängel oder Termine
Hausmeister / Reinigungaktueller Leistungsumfang dokumentiert?Besonderheiten am Objekt
Messdienstaktueller Vertrag und Ansprechpartner vorhanden?anstehende Ablesung oder Geräteaustausch
Weitere DienstleisterVertrag oder Auftrag auffindbar?laufende Arbeiten und Fristen

Eine solche Übersicht ersetzt die Originalverträge nicht. Sie dient als Einstieg, damit die neue Verwaltung schnell erkennt, welche Unterlagen vorhanden sind und wo noch etwas nachgereicht werden muss.

Technische Dokumentation des Gebäudes zusammenstellen

Bei der technischen Verwaltung ist häufig nicht ein einzelnes Dokument entscheidend, sondern die Historie eines Bauteils oder einer Anlage. Eine Heizung, ein Aufzug, eine Tiefgarage oder ein Flachdach kann über Jahre verschiedene Wartungen, Reparaturen und Prüfungen durchlaufen haben.

Sinnvoll sind deshalb vorhandene Wartungsnachweise, Prüfberichte, Bedienungs- oder Anlagendokumentationen, Pläne und Unterlagen zu größeren Reparaturen. Auch bekannte Mängel sollten nicht nur mündlich erwähnt werden.

Besonders hilfreich ist eine kurze Statusübersicht: Welche Anlage funktioniert regulär? Wo besteht ein beobachteter Mangel? Welche Arbeiten wurden bereits beauftragt? Bei welchem Thema wartet die Gemeinschaft noch auf eine Rückmeldung?

Damit entsteht kein technisches Gutachten. Es geht lediglich darum, den Informationsstand zu sichern.

Beispiel: wiederkehrender Feuchtigkeitsschaden

In einem Kellerbereich tritt bei starkem Regen wiederholt Feuchtigkeit auf. In den letzten zwei Jahren waren bereits mehrere Handwerksbetriebe vor Ort. Es gibt Fotos, eine Rechnung für eine frühere Abdichtungsarbeit und eine aktuelle Terminvereinbarung für eine weitere Untersuchung.

Wenn diese Unterlagen getrennt voneinander übergeben werden, wirkt der Vorgang möglicherweise wie mehrere unabhängige Schäden. Werden sie dagegen unter einem gemeinsamen Vorgang zusammengefasst, erkennt die neue Verwaltung sofort die Historie und kann die nächsten Schritte besser einordnen.

Eigentümerdaten und Kommunikationsinformationen aktuell halten

Für die tägliche Verwaltung braucht die Hausverwaltung aktuelle Kontaktdaten und eine eindeutige Zuordnung der Eigentümer zu den Einheiten. Änderungen durch Verkauf, Erbschaft oder neue Zustelladressen sollten nicht nur in alten E-Mail-Verläufen versteckt sein.

Zur Übergabe gehören deshalb die vorhandenen und für die Verwaltung erforderlichen Eigentümer- und Kontaktdaten. Dazu können je nach Situation auch Vollmachten, abweichende Zustelladressen oder Informationen zu Ansprechpartnern gehören.

Dabei gilt: Es sollten nur Daten weitergegeben werden, die für die Verwaltung benötigt werden. Sensible Informationen gehören nicht in ungeschützte Sammeldateien oder frei zugängliche Ordner. Die Übergabe sollte organisatorisch so erfolgen, dass personenbezogene Daten kontrolliert und nachvollziehbar übertragen werden.

Auch hier hilft eine klare Kennzeichnung. Wenn bei einer Einheit beispielsweise ein Eigentümerwechsel bereits bekannt, aber noch nicht vollständig dokumentiert ist, sollte der Status sichtbar sein, statt die neue Verwaltung raten zu lassen.

Laufende Schäden, Aufträge und Versicherungsfälle separat dokumentieren

Der kritischste Teil einer Übergabe sind häufig nicht die abgeschlossenen Unterlagen, sondern die offenen Vorgänge. Ein Ordner mit alten Abrechnungen ist leicht zu übergeben. Schwieriger ist die Frage, was aktuell noch bearbeitet werden muss.

Deshalb sollte es für offene Themen eine eigene Übersicht geben.

Laufender VorgangWas sollte dokumentiert sein?Was muss die neue Verwaltung erkennen?
Schaden am GebäudeDatum, Fotos, bisherige Maßnahmen, Ansprechpartneraktueller Stand und nächster Schritt
HandwerkerauftragAuftrag, Leistungsumfang, Terminabsprachenwas bereits beauftragt wurde
VersicherungsfallSchadenmeldung, Schriftverkehr, Aktenzeichenob Unterlagen oder Rückmeldungen fehlen
Beschluss in UmsetzungBeschluss, Auftrag, bisherige Kommunikationwelche Entscheidung noch umgesetzt wird
Technische PrüfungBericht, festgestellte Punkte, Folgeterminob Handlungsbedarf besteht
Offene EigentümeranfrageAnliegen und bisherige Antwortob noch eine Rückmeldung erforderlich ist

Eine solche Liste verhindert, dass Aufgaben im Wechsel zwischen zwei Verwaltungsständen verloren gehen. Sie sollte nicht nur Schlagwörter enthalten. Ein Eintrag wie „Dach prüfen“ ist zu wenig. Besser ist ein kurzer Status mit Datum, vorhandenen Unterlagen und dem nächsten bekannten Schritt.

Welche Unterlagen häufig fehlen

In der Praxis sind Übergaben selten vollständig. Das bedeutet nicht automatisch, dass eine Verwaltung nicht starten kann. Wichtig ist vielmehr, fehlende Unterlagen früh sichtbar zu machen und gezielt nachzufordern.

Häufig problematisch sind zum Beispiel ältere Beschlüsse ohne zugehörige Anlagen, unvollständige Vertragsfassungen, nicht eindeutig zugeordnete Rechnungen, fehlende technische Berichte oder offene Vorgänge, die nur in persönlichen E-Mail-Postfächern dokumentiert wurden.

Auch Passwörter und digitale Zugänge sind ein eigenes Thema. Sie sollten nicht unstrukturiert in allgemeinen Dokumentenlisten stehen. Stattdessen muss für jeden Zugang geprüft werden, wem das Konto gehört, ob ein neuer Zugang eingerichtet werden muss und wie die Übergabe sicher erfolgen kann. Zugangsdaten sollten nicht per ungeschützter Liste weitergegeben werden.

Wenn Unterlagen fehlen, ist eine Fehlstellenliste sinnvoll. Sie kann beispielsweise den Dokumenttyp, den letzten bekannten Stand und die Person oder Stelle enthalten, bei der nachgefragt wird.

So lässt sich die Übergabe sinnvoll strukturieren

Eine gute Übergabe muss nicht kompliziert sein. Wichtig ist ein nachvollziehbarer Aufbau. Für viele WEGs eignet sich eine Kombination aus geordnetem Dokumentenbestand und einer kurzen Übergabeübersicht.

Praktisch kann die Vorbereitung in vier Schritten erfolgen.

Erstens werden die Grundlagen gesammelt: Teilungserklärung, Gemeinschaftsordnung, Beschlusssammlung, wichtige Versammlungsunterlagen und die zentralen Finanzdokumente.

Zweitens werden laufende Verträge und technische Unterlagen geordnet. Dabei sollte geprüft werden, ob nur alte Fassungen vorliegen oder tatsächlich aktuelle Unterlagen vorhanden sind.

Drittens werden alle offenen Vorgänge separat erfasst. Dazu gehören Schäden, Aufträge, Versicherungsfälle, technische Prüfungen und noch nicht umgesetzte Beschlüsse.

Viertens wird eine Fehlstellenliste erstellt. Sie verhindert, dass während der Übergabe unklar bleibt, welche Dokumente noch gesucht oder angefordert werden müssen.

Eine einfache Statuskennzeichnung kann helfen:

StatusBedeutungVorgehen
vollständigDokument liegt in aktueller Form vorgeordnet übergeben
prüfenUnterlage vorhanden, Aktualität oder Zuordnung unklarvor oder nach Übergabe klären
nachreichenDokument fehlt, Quelle ist bekanntgezielt anfordern
offenweder Dokument noch eindeutiger Ansprechpartner vorhandenals offenen Punkt dokumentieren

Diese Übersicht ist besonders nützlich, wenn mehrere Personen an der Vorbereitung beteiligt sind. So müssen Eigentümer, Beirat und Verwaltung nicht mit verschiedenen Versionen derselben Liste arbeiten.

Was Eigentümer vor dem Start der neuen Verwaltung vorbereiten können

Eigentümer müssen nicht selbst eine vollständige Verwaltungsakte erstellen. Sie können die Übergabe aber deutlich erleichtern, indem sie frühzeitig klären, wo sich die wichtigsten Unterlagen befinden und wer auf fehlende Informationen zugreifen kann.

Besonders hilfreich ist es, wenn der Verwaltungsbeirat oder ein benannter Ansprechpartner nicht erst am letzten Tag der bisherigen Verwaltung mit der Zusammenstellung beginnt. Bereits einige Wochen vor dem geplanten Übergang kann geprüft werden, ob Beschlusssammlung, aktuelle Verträge, technische Unterlagen und offene Vorgänge eindeutig auffindbar sind.

Dabei sollte nicht jede Datei neu sortiert oder umbenannt werden. Ein übertriebener Umbau der Ablage kurz vor der Übergabe kann sogar zusätzliche Fehler erzeugen. Besser ist es, fehlende Kernunterlagen zu identifizieren und offene Themen nachvollziehbar zu beschreiben.

Wenn eine bisherige Verwaltung die Unterlagen übergibt, sollte außerdem geklärt sein, in welcher Form dies geschieht. Papierakten, digitale Ordner und einzelne Fachsysteme können parallel existieren. Entscheidend ist, dass klar dokumentiert wird, was tatsächlich übergeben wurde.

Was nicht in eine Übergabe gehört

Vollständigkeit bedeutet nicht, wahllos jede vorhandene Datei zu kopieren. Private Notizen einzelner Eigentümer, doppelte Dateiversionen ohne erkennbaren Nutzen oder personenbezogene Informationen ohne Verwaltungsbezug gehören nicht automatisch in den Übergabebestand.

Auch interne Bewertungen von Personen, persönliche Kommentare oder ungeprüfte Vermutungen sollten nicht als sachliche Verwaltungsinformation weitergegeben werden. Wenn es einen Konflikt oder offenen Vorgang gibt, sollte stattdessen der dokumentierte Sachstand übergeben werden: relevante Schreiben, Beschlüsse, Termine und noch offene Aufgaben.

Das gleiche gilt für kommerziell sensible Informationen. Eine Übergabe muss alle für die WEG erforderlichen Vertrags- und Verwaltungsunterlagen enthalten, aber sie ist kein Anlass, interne Geschäftsunterlagen eines Dienstleisters oder einer Verwaltung zu sammeln, die für die Gemeinschaft keine Funktion haben.

Übergabeprotokoll statt Erinnerung

Am Ende der Übergabe ist ein Protokoll sinnvoll, das festhält, welche Unterlagen und Zugänge übergeben wurden und welche Punkte noch offen sind. Das Protokoll muss nicht jedes einzelne Dokument auflisten. Es sollte aber die wesentlichen Dokumentgruppen und offenen Nachreichungen nachvollziehbar erfassen.

Ein klarer Übergabestand schützt vor späteren Missverständnissen. Wenn beispielsweise ein Wartungsbericht noch beim Fachbetrieb angefordert werden muss, kann dies als offener Punkt vermerkt werden. Wenn bestimmte historische Papierakten in mehreren Kartons übergeben wurden, kann auch dies dokumentiert werden.

Wichtig ist, offene Punkte nicht mit „wird noch geklärt“ stehen zu lassen. Sinnvoller ist eine konkrete Zuordnung: Was fehlt? Wer kümmert sich darum? Welche Information ist bereits bekannt? So bleibt der Vorgang auch nach einigen Wochen verständlich.

Häufige Fehler bei der Übergabe einer WEG

Ein häufiger Fehler ist die Annahme, eine große Datenmenge sei automatisch eine vollständige Übergabe. Tausende ungeordnete Dateien helfen wenig, wenn aktuelle Verträge, offene Maßnahmen oder Beschlüsse nicht auffindbar sind.

Ebenso problematisch ist eine Übergabe, die fast nur aus mündlichen Erklärungen besteht. Mündliche Hinweise können ergänzen, aber wichtige Sachverhalte sollten dokumentiert sein. Das gilt besonders für laufende Schäden, vereinbarte Termine, offene Aufträge und noch nicht abgeschlossene Versicherungsfälle.

Auch eine zu starke Konzentration auf die letzten Monate kann zu Lücken führen. Manche älteren Dokumente bleiben langfristig relevant. Umgekehrt muss nicht jede historische Korrespondenz prominent in der aktuellen Arbeitsablage liegen.

Der beste Maßstab ist deshalb nicht das Alter einer Datei, sondern ihre Bedeutung für die heutige Verwaltung.

Eine gute WEG-Übergabe schafft einen klaren Startpunkt

Die Übernahme einer Wohnungseigentümergemeinschaft funktioniert am besten, wenn die neue Hausverwaltung nicht zuerst die Vergangenheit rekonstruieren muss. Teilungserklärung, Beschlüsse, Finanzunterlagen, Verträge, technische Dokumentation und offene Vorgänge bilden gemeinsam das Bild, das für einen geordneten Start benötigt wird.

Für Eigentümer bedeutet das nicht, selbst alle Unterlagen fachlich zu prüfen. Entscheidend ist, dass vorhandene Dokumente vollständig zusammengestellt, aktuelle Vorgänge sichtbar gemacht und fehlende Informationen eindeutig gekennzeichnet werden.

Je klarer der Übergabestand dokumentiert ist, desto schneller kann die neue Verwaltung erkennen, was bereits geregelt ist und wo noch Handlungsbedarf besteht.